Änderung der Biozidverordnung - Desinfektion ohne zusätzliche Biozid-Sachkunde mit MENNO Florades
- maltenevermann
- 2. Apr.
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In der Pflanzenproduktion ist die Reinigung und Desinfektion unerlässlich, um die Ausbreitung von Krankheitserregern und Schadorganismen zu verhindern. Kontaminationen an Gewächshausoberflächen, Kisten, Werkzeugen und Maschinen sowie am Menschen an Händen, Kleidung oder Schuhen können zu einer raschen Verbreitung von Krankheitserregern führen, die erhebliche Ertragseinbußen zur Folge haben können.
Eine wirksame Desinfektion nach gründlicher Reinigung gehört daher zur guten fachlichen Praxis. Sie ist die Basis einer erfolgreichen Kulturführung.
Zur Auswahl stehen zur Desinfektion gegen Phytopathogene das Pflanzenschutzmittel MENNO Florades und zur Desinfektion gegen Schadorganismen, die für den Menschen, das Tier und die Umwelt schädlich sein können verschiedene Biozide.
Für die Abgabe und Verwendung von Biozid-Produkten sind nun neue Vorschriften gemäß der ChemBiozidDV in Kraft getreten.
Die Anwendung von bestimmten Biozid-Produkten erfordert seit dem 1.1.2025 eine Sachkunde nach § 15 c der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) # § 15c GefStoffV - Einzelnorm.
Dies gilt für folgende Biozide:
Verwenderkategorien „geschulter berufsmäßiger Verwender“ und ggf. mit dem „berufsmäßigen Verwender“
akut toxisch Kategorie 1, 2 und 3,
krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch Kategorie 1A und 1B,
spezifisch zielorganisch Kategorie 1 SE oder RE und / oder
Bei der Verwendung von MENNO Florades entfällt dieser Zusatzaufwand für den Betrieb. Da MENNO Florades das einzige bei der BVL zur Desinfektion zugelassene Pflanzenschutzmittel (PSM-Liste) ist. Für den Gärtner oder Landwirt ist daher nach wie vor der Sachkundenachweis Pflanzenschutz zum Erwerb und der Anwendung ausreichend.
Pflanzenschutzmittel haben den Hauptzweck des Schutzes von Pflanzen vor Schadorganismen. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Hauptanwendungszweck.
Oft werden jedoch ohne zweckmäßige Bestimmung Biozide zur Desinfektion in Landwirtschaft und Gartenbau empfohlen. Biozid-Produkte werden jedoch lediglich gegen Schadorganismen, die für den Menschen, das Tier und die Umwelt schädlich sein können, eingesetzt. Hier ist nun zum Verkauf und Erwerb eine zusätzliche Schulung notwendig.
Biozid-Produkte werden durch eine eigene europäische Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung) geregelt und fallen somit nicht unter das Pflanzenschutzrecht. Zudem
werden Biozide durch weitere nationale Vorschriften geregelt (BAuA - Biozid‐Verordnung - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).
Die Verwendung des zugelassenen Pflanzenschutzmittels MENNO Florades nach Anwendungsbestimmungen ist ohne zusätzliche Schulung der Mitarbeiter also weiterhin möglich. Die Wirksamkeit der Desinfektion ist durch die Prüfung nach EPPO Richtlinien (EPPO Standards) belegt.